Einspruch gegen die Strafverfügung
Du hast die Möglichkeit, die in der Strafverfügung genannte Geldstrafe zu bezahlen, womit die Sache dann erledigt ist. Oder du erhebst Einspruch und bekämpfst die Strafe. Der Einspruch (§ 49 VStG) ist das Rechtsmittel gegen Strafverfügungen. Ein Einspruch setzt die angefochtene Strafverfügung von selbst außer Kraft, woraufhin die Behörde dann ein ordentliches Verfahren einleitet, wo … Einspruch gegen die Strafverfügung weiterlesen
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